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Steuerwesen für nicht Gebietsansässige

Wir beraten und betreuen unsere ausländischen Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Spanien und übernehmen, wenn nötig, die Erstellung und/oder Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen:

  • Einkommensteuer. Unabhängig davon, ob sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vermieten, unterliegt der Besitz von Grundeigentum in Spanien der Einkommensteuer für nicht Gebietsansässige; wenn auch mit unterschiedlicher steuerlicher Behandlung je nachdem ob Sie vermieten oder nicht.
  • Grundsteuer (IBI). Hierbei handelt es sich um eine direkte Besteuerung von Grundeigentum. Sie wird jährlich direkt von der Gemeinde, in der sich das Grundeigentum befindet, festgesetzt und erhoben. Die Bezahlung dieser Steuer erfolgt normalerweise durch Lastschriftverfahren.
  • Entwürfe für die Veranlagung zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Vertretung in Steuersachen gegenüber den Finanzämtern der spanischen Steuerverwaltung, wozu allerdings keinerlei gesetzliche Verpflichtung besteht.